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Allgemeine Informationen über das WHG |
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| Das Wasserhaushaltsgesetz ist für einige Handwerke von besonderer Bedeutung. Wer an Anlagen arbeitet, die wassergefährdende Stoffe wie z. B. Laugen, Öle etc. führen, muss lt. §19 l dieses Gesetzes eine Fachbetriebsanerkennung besitzen. |
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Das gilt für: |
- Installateur- und Heizungsbauer
- Gebäudereiniger
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| Die WHG-Überwachungsgemeinschaft des Handwerks e.V., mit Sitz im Haus des Handwerks in Ludwigshafen, anerkannt durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin, bietet ihren Mitgliedern diese Qualifizierung zum Fachbetrieb. |
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Voraussetzungen: |
- Erstschulung mit Prüfung des Betriebsverantwortlichen
- Betriebsüberprüfung durch einen Prüfbeauftragten der Überwachungsgemeinschaft
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| Jährliche Nachschulungen erhöhen die fachliche Kompetenz und bieten wichtige Hilfestellungen für den praktischen Gebrauch. |
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